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Energieausweis in der Immobilienanzeige: Pflichtangaben nach GEG
Was in Online-Exposés stehen muss und wie das Maklermodul hilft
von Mathias Arzberger
Liegt beim Verkauf oder der Vermietung ein Energieausweis vor, müssen Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien bestimmte Angaben daraus enthalten. Dazu zählt auch das Exposé auf Ihrer Website.
Pflichtangaben nach § 87 GEG
- Art des Ausweises
- Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis
- Kennwert
- Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a)
- Energieträger
- wesentlicher Energieträger der Heizung
- Baujahr
- bei Wohngebäuden das Baujahr laut Energieausweis
- Effizienzklasse
- bei Wohngebäuden, sofern im Ausweis angegeben
Wann die Pflicht gilt
Die Angaben sind Pflicht, sobald zum Zeitpunkt der Anzeige ein Energieausweis vorliegt. Ausnahmen gibt es etwa für Baudenkmäler. Bei Nichtwohngebäuden entfällt die Angabe des Baujahrs und der Effizienzklasse.
Typische Fehler im Online-Exposé
- Die Art des Ausweises fehlt – Bedarf und Verbrauch sind nicht vergleichbar.
- Der Kennwert steht ohne Einheit oder als gerundeter Wert ohne Bezug.
- Die Angaben stehen nur im PDF, nicht in der Anzeige selbst.
- Nach einem neuen Energieausweis wird die Website nicht aktualisiert.
Energieausweis im Maklermodul
Pflegen Sie die Werte in Ihrer Maklersoftware, überträgt der OpenImmo-Export sie automatisch. Das Maklermodul zeigt sie im Exposé an – jede Änderung erscheint mit dem nächsten Import. Maklermodul 3 soll zusätzlich eine Energieausweis-Grafik mit Effizienzskala und allen Pflichtangaben mitbringen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut des Gebäudeenergiegesetzes.
Exposé
Energieausweis automatisch aktuell.
Mit dem Maklermodul übernehmen Sie die Angaben aus Ihrer Maklersoftware – ohne Abtippen und ohne veraltete Exposés.